Die Heranziehung eines allgemein beeidigten Dolmetschers bei Gericht und Behörden ist erforderlich, wenn eine Partei oder ein anderer
Verfahrensbeteiligter der Gerichtssprache nicht mächtig ist. Der Einsatz eines Dolmetschers sichert das Recht der sprachunkundigen Person
auf rechtliches Gehör.